Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 2-04 O 521/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7125
LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 2-04 O 521/05 (https://dejure.org/2006,7125)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.08.2006 - 2-04 O 521/05 (https://dejure.org/2006,7125)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. August 2006 - 2-04 O 521/05 (https://dejure.org/2006,7125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2 § 839 Abs. 1; GG Art. 34 Abs. 1
    Kein Schmerzensgeldanspruch wegen polizeilicher Androhung von Folter im Entführungsfall von Metzler

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reaktionen auf Entschädigungs-Entscheidung - Urteil im Fall Gäfgen "nur sehr schwer erträglich"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Straftäter erhält kein Schmerzensgeld aufgrund verbotener Vernehmungsmethoden - Verurteilter erhält keine Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 27 KLs 4/04

    Folter-Androhung - Polizeipräsident Daschner zu Geldstrafe verurteilt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05
    Mit Urteil vom 20. Dezember 2004 sprach die 27. große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main E. der Nötigung und den damaligen Polizeivizepräsidenten D. der Verleitung eines Untergebenen zu einer Nötigung im Amt schuldig und sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus (Az. 5/27 Kls - 7570 Js 203814/03).

    Dass E. dem Antragsteller auf Anordnung des damaligen Polizeivizepräsidenten D. angedroht hat, ihm würden Schmerzen zugefügt werden, steht aufgrund der Verfahren gegen den Antragsteller (5/22 Ks 3490 Js 230118/02) und gegen die Beamten E. und D. (5/27 Kls - 7570 Js 203814/03) fest.

  • LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03

    Verfahrenshindernis bei unzulässiger Vernehmungsmethode (Androhung von Folter)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05
    Die 22. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat in dem Strafverfahren gegen den Antragsteller (Az. 5/22 Ks 3490 Js 230118/02) mit Beschluss vom 09.04.2003 festgestellt, dass die Androhung des Beamten E. gesetzeswidrig gewesen sei und deshalb vier Vernehmungen, drei polizeiliche Vermerke und eine Leseabschrift nicht zu Beweiszwecken verwertet werden dürften.

    Dass E. dem Antragsteller auf Anordnung des damaligen Polizeivizepräsidenten D. angedroht hat, ihm würden Schmerzen zugefügt werden, steht aufgrund der Verfahren gegen den Antragsteller (5/22 Ks 3490 Js 230118/02) und gegen die Beamten E. und D. (5/27 Kls - 7570 Js 203814/03) fest.

  • BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05
    Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist in begrenztem Rahmen zulässig (Zöller, ZPO , 25. Aufl., § 114 , Rdnr. 26; BVerfG Beschl. v. 03.06.2003, AZ 1 BvR 1355/02; NJW-RR 2002, 1069 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05
    Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist in begrenztem Rahmen zulässig (Zöller, ZPO , 25. Aufl., § 114 , Rdnr. 26; BVerfG Beschl. v. 03.06.2003, AZ 1 BvR 1355/02; NJW-RR 2002, 1069 ).
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05
    Grundsätzlich besteht selbst zwischen der Verletzung der Menschenwürde und der Zuerkennung einer Geldentschädigung kein zwingendes Junktim (BVerfG NJW 2006, 1580 ; BGH NJW 2005, 58 ).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05
    Grundsätzlich besteht selbst zwischen der Verletzung der Menschenwürde und der Zuerkennung einer Geldentschädigung kein zwingendes Junktim (BVerfG NJW 2006, 1580 ; BGH NJW 2005, 58 ).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung; Ablehnung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05
    Soweit ein Zeuge schon in einem Ermittlungsverfahren ausgesagt hat, so kann kaum davon ausgegangen werden, dass er im Prozess abweichend aussagt, zumal die frühere Aussage zeitlich näher lag (Musielak, aaO., Rdnr. 22; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht